Anspruch auf eine Invaliditätsrente haben Versicherte, die im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid sind. Die Versicherten müssen bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität führte, in der Stiftung versichert sein. Die Pensionskasse zahlt die PK-Invaliditätsrente in der Regel nach Ablauf der Krankentaggeldzahlung aus.