Bei einer Scheidung schickt das Gericht das Scheidungsurteil automatisch an die Pensionskasse. Es teilt mit, in welcher Höhe der vormalige Ehepartner oder die Ehepartnerin Anspruch auf Freizügigkeitsleistungen hat. Diesen Betrag überweist die Pensionskasse an dessen/deren Vorsorgeeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto.