Tod
Die Personalstelle meldet den Todesfall eines versicherten Mitarbeitenden an die Vorsorgeeinrichtungen.
Das Todesfallkapital sowie die Ehegatten- und Waisenrente werden ausbezahlt, sobald die notwendigen Dokumente wie Erbenverzeichnis, Geburtsurkunde oder eine Ausbildungsbestätigung vorliegen.