Wohneigentum
Beim Einkauf handelt es sich um eine freiwillige Einlage von Versicherten in die Vorsorgeeinrichtung. Bedingungen zum Einkauf – insbesondere die maximale Summe – sind dem Vorsorger zu entnehmen.
Im Todesfall wird die Summe der persönlichen Einkäufe in die Stiftung, abzüglich der Vorbezüge für Wohneigentum und Scheidungsauszahlungen, an die Anspruchsberechtigten ausbezahlt.
Es sind dabei die steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Die Versicherten tragen die steuerlichen Folgen des Einkaufs und eines allfälligen Kapitalbezugs selbst. Die Hitachi Group Vorsorge übernimmt keine Haftung für Beanstandungen der Steuerbehörden.