Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Ergänzungsversicherung und nimmt deren Gesamtleitung wahr. Er sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze der Ergänzungsversicherung sowie die Mittel zu deren Erfüllung. Der Stiftungsrat beschliesst die Anlagestrategien, verabschiedet die Reglemente und legt Grundsätze fest, nach denen die Ergänzungsversicherung verwaltet wird. Der Stiftungsrat besteht aus drei Arbeitgebenden– und einem Arbeitnehmendenvertreter.