BEITRÄGE / FINANZIERUNG
Vorsorgen mit Wahl
Die solide und verlässliche Finanzierung der Leistungen in der Hitachi Group Pensionskasse erfolgt durch die Beiträge der Arbeitnehmenden, die Beiträge Arbeitgebers sowie durch Zinserträge, die durch eine sorgfältige Anlagestrategie erwirtschaftet werden. Als arbeitnehmende Person stehen Ihnen unterschiedliche Beitragsmodelle zur Auswahl – passend zu Ihrer aktuellen Lebenssituation.
Beitragstabellen
Versicherte haben die Wahl zwischen drei Spar-Beitragstabellen: Standard, Standard plus und Standard minus. Die Beitragstabellen geben in Abhängigkeit vom Alter die Höhe der Beiträge als Prozentsatz des versicherten Lohnes an.
Mit der Beitragstabelle Standard plus zahlen Versicherte freiwillig monatlich höhere Beiträge ein und erhöhen so das Sparkapital. Damit steigt auch die Altersrente.
Für Lebensphasen, in denen Versicherte nur tiefere Beiträge zahlen können oder möchten, steht die Beitragstabelle Standard minus zur Wahl. Tiefere Beiträge bedeuten aber auch eine Reduktion der Altersleistungen.
Die Risikobeiträge für Tod und Invalidität bleiben bei jeder Beitragstabelle unverändert. Der Arbeitgeber leistet seine Beiträge unabhängig von der Wahl der versicherten Person immer nach Tabelle Standard. Ein Wechsel der Beitragstabelle ist jeweils auf den nächsten Monat möglich und muss der Avadis Geschäftsstelle gemeldet werden.
Ohne Meldung der versicherten Person zahlt sie automatisch Beiträge gemäss der Tabelle Standard.
Die Beitragstabellen sind im Vorsorgereglement zu finden. Eine Simulation mit den Beitragstabellen steht im Online-Portal für Versicherte zur Verfügung. So ist auf einen Blick ersichtlich, wie sich Leistungen bei einem Wechsel der Tabelle verändern und wie hoch monatliche Beiträge in einer anderen Tabelle ausfallen.
Einkäufe
Mit freiwilligen, persönlichen Einkäufen in die Pensionskasse haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Altersleistungen zu erhöhen. Sie schliessen damit Vorsorgelücken, die beispielsweise aufgrund von Erwerbsunterbrüchen, Lohnerhöhungen oder Scheidungsauszahlungen entstanden sind. In der Regel können freiwillige Einkäufe in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, woraus Steuerersparnisse resultieren. Der Versicherungsausweis weist den provisorisch möglichen Einkaufsbetrag aus. Vor der ersten Einzahlung ist das Einkaufsformular auszufüllen und der Geschäftsstelle einzureichen. Die Geschäftsstelle berechnet auf Anfrage den definitiven maximal möglichen Einkaufsbetrag.
Nach Vorbezug für Wohneigentum können persönliche Einkäufe in die Pensionskasse erst dann wieder getätigt werden, wenn der Vorbezug komplett zurückbezahlt wurde.
Wichtig:
Zu beachten ist die dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge nach einem persönlichen Einkauf. Leistungen, welche aus Einkäufen resultieren, können gemäss den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kapitalform (Alterskapital, Vorbezug für Wohneigentum, Barauszahlung infolge Auswanderung oder Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit) bezogen werden. Dies gilt auch für Einkäufe oder Kapitalbezüge in einer anderen Vorsorgeeinrichtung, beispielsweise der Ergänzungsversicherung. Die Steuerbehörden nehmen eine Gesamtbetrachtung über alle Vorsorgeverhältnisse vor.
Wir empfehlen, die Abzugsfähigkeit und Auswirkungen von Einkäufen genau zu prüfen und gegebenenfalls Abklärungen bei der zuständigen Steuerbehörde zu treffen. Die versicherte Person trägt in jedem Fall die steuerlichen Folgen des Einkaufs und eines allfälligen Kapitalbezugs selbst. Die Hitachi Group Pensionskasse übernimmt keine Haftung für Beanstandungen der Steuerbehörden.
Sparbeitrag vs. Risikobeitrag
Die Sparbeiträge des Arbeitgebers und der arbeitnehmenden Person werden direkt auf dem Sparkonto gutgeschrieben.
Der Risikobeitrag (2,7% des versicherten Lohns) wird vollumfänglich vom Arbeitgeber übernommen und wird kollektiv für die Finanzierung von Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen verwendet.
Vorfinanzierung vorzeitige Pensionierung
Bei bereits vollständiger Ausschöpfung des persönlichen Einkaufs besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Pensionierung vorzufinanzieren. Auch hier gelten wiederum die steuerlichen Bestimmungen (siehe Abschnitt Einkäufe). Die weiteren Bestimmungen zur Vorfinanzierung sind im Vorsorgereglement zu finden.