SONSTIGE LEISTUNGEN

Investieren ins eigene Zuhause

In den eigenen vier Wänden zu wohnen, muss kein unerfüllter Traum bleiben. Die Hitachi Group Pensionskasse bietet Ihnen zwei Möglichkeiten, um den Kauf oder Bau von Wohneigentum – eine Form der Altersvorsorge – zu finanzieren: Bezug oder Verpfändung von Vorsorgegeldern.

Wohneigentum kann eine Form der Altersvorsorge sein. Deshalb sieht das Gesetz die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge vor. Sparkapital kann bezogen oder verpfändet werden, und zwar für den Erwerb und die Erstellung von Wohneigentum, für eine Beteiligung an Wohneigentum oder für die vollständige oder teilweise Rückzahlung der Hypothek. 

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Vorbezug oder die Verpfändung:

  • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. 
  • Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt 20 000 CHF. 
  • Ein Vorbezug kann nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden. 

 

Ein Vorbezug oder eine allfällige Pfandverwertung reduziert das Sparkapital und beeinflusst die Höhe der Leistungen. Freiwillige Einkäufe sind erst nach der vollständigen Rückzahlung des Vorbezugs wieder möglich. 

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Wohneigentumsförderung.

 

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