BEITRÄGE / FINANZIERUNG

Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse

Die Finanzierung der Leistungen in der Hitachi Group Ergänzungsversicherung erfolgt durch die Beiträge der Arbeitnehmenden, die Beiträge des Arbeitgebers sowie durch die erzielte Rendite der durch Sie gewählten Anlagestrategie. 

Versicherte haben die Wahl zwischen drei Spar-Beitragstabellen: Standard, Standard plus und Standard minus.

In den Tabellen erfolgt die Finanzierung der Sparbeiträge (nach Alter gestaffelt) wie folgt: Der Sparbeitrag des Arbeitgebers entspricht dem Dreifachen des Sparbeitrags der versicherten Person.

Mit der Beitragstabelle Standard plus zahlen Versicherte freiwillig monatlich höhere Beiträge ein, welche gemäss gewählter Anlagestrategie investiert werden.

Für Lebensphasen, in denen Versicherte keine Beiträge zahlen möchten, steht die Beitragstabelle Standard minus zur Wahl.

Die Risikobeiträge für Invalidität und Tod bleiben bei jeder Beitragstabelle unverändert. Der Arbeitgeber leistet seine Beiträge unabhängig von der Wahl der versicherten Person immer nach Tabelle Standard. Ein Wechsel der Beitragstabelle ist jeweils auf den nächsten Monat möglich und muss der Geschäftsstelle gemeldet werden.

Ohne Meldung der versicherten Person zahlt sie automatisch Beiträge gemäss der Tabelle Standard.

Die Beitragstabellen sind im Vorsorgereglement zu finden. Eine Simulation mit den Beitragstabellen steht im Online-Portal für Versicherte zur Verfügung. So ist auf einen Blick ersichtlich, wie sich Leistungen bei einem Wechsel der Tabelle verändern und wie hoch monatlichen Beiträge in einer anderen Tabelle ausfallen. 

Mit freiwilligen, persönlichen Einkäufen in die Ergänzungsversicherung haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Altersleistungen zu erhöhen. Sie schliessen damit Vorsorgelücken, die beispielsweise aufgrund von Erwerbsunterbrüchen, Lohnerhöhungen oder Scheidungsauszahlungen entstanden sind. Gleichzeitig sparen sie Steuern, da freiwillige Einkäufe grundsätzlich in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Der Versicherungsausweis weist den provisorisch möglichen Einkaufsbetrag aus. Vor der ersten Einzahlung ist das Einkaufsformular auszufüllen und der Geschäftsstelle einzureichen. Die Geschäftsstelle berechnet auf Anfrage den definitiven maximal möglichen Einkaufsbetrag. 

Nach Vorbezug für Wohneigentum können persönliche Einkäufe in die Ergänzungsversicherung erst dann wieder getätigt werden, wenn der Vorbezug komplett zurückbezahlt wurde. 

Wichtig:
Zu beachten ist die dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge nach einem persönlichen Einkauf. Leistungen, welche aus Einkäufen resultieren, können gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht in Kapitalform (Alterskapital, Vorbezug für Wohneigentum, Barauszahlung infolge Auswanderung oder Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit) bezogen werden. Bei der Ergänzungsversicherung wird das gesamte Sparkapital bei der Pensionierung in Kapitalform ausgerichtet. Aufgrund der dreijährigen Sperrfrist können in der Ergänzungsversicherung nur Einkäufe bis Alter 62 getätigt werden. Dies gilt auch für Einkäufe oder Kapitalbezüge in einer anderen Vorsorgeeinrichtung, beispielsweise der Hitachi Group Pensionskasse. Die Steuerbehörden nehmen eine Gesamtbetrachtung über alle Vorsorgeverhältnisse vor. Lässt sich eine versicherte Person vorzeitig pensionieren und hat sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor der vorzeitigen Pensionierung Einkäufe getätigt, so werden diese Einkäufe auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen.

Wir empfehlen, die Abzugsfähigkeit und Auswirkungen von Einkäufen genau zu prüfen und gegebenenfalls Abklärungen bei der zuständigen Steuerbehörde zu treffen. Die versicherte Person trägt in jedem Fall die steuerlichen Folgen des Einkaufs und eines allfälligen Kapitalbezugs selbst. Die Hitachi Group Ergänzungsversicherung übernimmt keine Haftung für Beanstandungen der Steuerbehörden. 

 

Link Einkaufsformular 

Die Sparbeiträge des Arbeitgebers und der arbeitnehmenden Person werden gemäss individuell gewählter Anlagestrategie investiert. 

Der Risikobeitrag (2,5% des versicherten Lohns) wird vollumfänglich vom Arbeitgeber übernommen und dient zur kollektiven Finanzierung von Leistungen, die aus den Vorsorgefällen Invalidität und Tod entstehen. 

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